3 Jahre SPORTUNION Corporate Design

Österreichzum Originalbeitrag

Seit dem Start im Oktober 2018 verzeichnet die Corporate-Design-Plattform mehr als 80.000 Seitenaufrufe, Vorlagen wurden 14.200+ Mal heruntergeladen. Die Plattform wird regelmäßig gewartet, aktualisiert und ergänzt.

„10 Minuten Arbeit und das Plakat war fertig!“, berichtet ein begeisterter Funktionär eines Eislauf-Vereins, der seinen Vorstand mit dem Ergebnis zum Staunen brachte. „Das funktioniert wirklich gut. Wir ersparen uns viel Zeit und bekommen gleichzeitig professionelle Ergebnisse.“ Damit bringt er auf den Punkt, was die Anforderungen ans neue Corporate Design der SPORTUNION waren: Modern, einfach zu bedienen, mitreißend.

80.000 Seitenaufrufe

Seit drei Jahren ist die Design-Plattform nun verfügbar. Im Zeitraum haben nicht weniger als 7.500 Funktionstragende in Vereinen die Plattform design.sportunion.at besucht, dabei mehr als 80.000 Seiten aufgerufen und 14.200 Dateien heruntergeladen.

Neue Vorlagen

Inhalte auf der Plattform werden regelmäßig auf Aktualität geprüft, neue Vorlagen ergänzt und bestehende in neuen Dateiformaten ergänzt.

So wurden im heurigen Jahr die Digital-Einladungs-Vorlage, eine Ordnerrücken-Vorlage, eine Video-Intro- und Outro-Vorlage, sowie eine Agenda- & Protokollvorlage ergänzt. Die Einladungs-Vorlage gibt es auf Nachfrage von Vereinen nun auch als Word-Version. Alle Änderungen und Ergänzungen können im Changelog unter design.sportunion.at/changelog nachgelesen werden.

Viele neue Vereinslogos

Besonders viele Vereine haben in den letzten Jahren auch das Service der kostenlosen Vereinslogo-Erstellung durch den jeweiligen SPORTUNION-Landesverband genützt. Die Beantragung erfolgt über das Kontaktformular auf der Corporate Design Plattform:

Gemeinsam mit der SPORTUNION Fotoplattform (fotos.sportunion.at, seit Mitte 2019) und dem SPORTUNION Vereinswebsitesystem (website.sportunion.at, seit Mai 2020) haben wir grundlegende Instrumente geschaffen, um einen modernen Auftritt von Vereinen zu ermöglichen.

Das könnte dich auch interessieren...

PRAE: Update zur Meldepflicht bis Ende Februar 2024

Mit der Erhöhung der pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) sind auszahlende Vereine verpflichtet der jährlichen Meldepflicht nachzukommen. Ist die elektronische Übermittlung mangels technischer Voraussetzungen nicht zumutbar, ist ein L 19-Formular in Papierform bis spätestens Ende Februar postalisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die elektronische Meldung erfolgt mittels ELDA und wird bis spätestens 6. Februar 2024 möglich sein.

GreenSPORT(UNION): Leitfaden für nachhaltigere Veranstaltungen veröffentlicht

Veranstaltungen sind stets ein Highlight im Kalender und sorgen meist für unvergessliche Erinnerungen. Durch Anreise, Verpflegung, Abfall und der Austragung selbst entstehen jedoch CO2-Emissionen, die das Klima belasten. Deshalb sollte bereits bei der Planung darauf geachtet werden, das eine Veranstaltung möglichst umweltfreundlich organisiert und abgewickelt wird. Neuer Leitfaden für Vereine Um Vereinen den Einstieg in