Vereinsförderungen des Landesverbandes Salzburg

Alle SPORTUNION-Vereine haben die Möglichkeit Förderungen zu beantragen. Diese stammen aus den Mitteln des Bundesvereinszuschusses (BVZ lt. BSFG 2017 ) sowie aus Mitteln des BMKÖS, FGÖ, Land und Stadt Salzburg.

Einreichzeitraum für die Förderansuchen ist ausnahmslos zwischen 7. Jänner und 15. März des jeweiligen Kalenderjahres. Innerhalb dieses Zeitraums können Vereine um Förderungen für das Kalenderjahr ansuchen.

Gefördert aus Mitteln der Bundes-Sportförderung.